Der Beschwerdeführer wehrt sich sinngemäss dagegen, dass die Vorinstanzen Stellenbewerbungen, die ihres Erachtens seinem Ausbildungsstand und seinen tatsächlichen Fähigkeiten nicht entsprechen, nicht berücksichtigten. Er macht geltend, dass ihn seine Erfahrungen als Gründer und Geschäftsführer der C._____ GmbH für verantwortungsvolle Positionen qualifizieren würden. Gemäss seinem Lebenslauf hat der Beschwerdeführer jedoch keine Ausbildung; sein höchster Schulabschluss ist die Volksschule. Er war für seine C._____ GmbH als Taxifahrer tätig, bis ihm der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen wurde.