dürfe, die seinem Ausbildungsstand und seinen tatsächlichen Fähigkeiten entsprechen würden. Zudem habe er den Sozialen Diensten monatlich zwölf Stellenbemühungen nachzuweisen und schriftliche Absagen vorzulegen. Bewerbungen, die nicht seinem Fähigkeitsprofil entsprächen, würden ihm nicht angerechnet. Mit gemeinderätlichem Entscheid vom 27. Januar 2025 wurde die Auflage bzw. Weisung erneuert, dass er den Sozialen Diensten monatlich insgesamt zwölf Stellenbemühungen inkl. Absagen einreichen müsse.