zuvor versucht habe, den Termin ohne Begründung zu verschieben, was zum Abbruch des AMIplus-Programms geführt habe. Anlässlich des Erstgesprächs bei der B._____ AG habe der Beschwerdeführer kein Interesse an den Erklärungen gezeigt, was überhaupt die Aufgabe des Jobcoachings beinhalte. Bereits bei der ersten Frage habe er unangemessen reagiert und innert kürzester Zeit den Termin beendet, indem er wütend den Raum verlassen und die Tür mit einem Knall zugeschlagen habe. Aufgrund des Verhaltens des Beschwerdeführers an diesem Gespräch habe sich die B._____ AG entschieden, das Dossier des Beschwerdeführers abzulehnen, da sie die Gefahr einer Eskalation als zu gross eingeschätzt habe.