mit Entscheid vom 7. Juli 2025 verfügte Einstellung der materiellen Hilfe per 31. Juli 2025 wegen wiederholten Nichterfüllens von Auflagen und Weisungen. Die Gewährung materieller Hilfe von mindestens Fr. 2'000.00 pro Monat (Rechtsbegehren Ziff. 2), die wiederholte Kürzung der materiellen Hilfe (Rechtsbegehren Ziff. 3), die Unterstützung zur Wiedererlangung des Führerausweises (Rechtsbegehren Ziff. 5) und die Übernahme sämtlicher offener Rechnungen sowie Schulden (Antrag 3, 2. Spiegelstrich in der Eingabe vom 18. September 2025) sind nicht Gegenstand des angefochtenen Entscheids oder des Entscheids des Gemeinderats und liegen somit ausserhalb des Streitgegenstands des