objekte aus derselben Verwaltungsbeschwerde hervorgehen und eine beförderliche Beurteilung in der Hauptsache (Einstellung der materiellen Hilfe) möglich ist, rechtfertigt es sich im Sinne der Prozessökonomie, alle drei Beschwerden mit dem vorliegenden Entscheid gemeinsam zu beurteilen (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2022.358 vom 24. März 2023, Erw. I/1.2). Das Verwaltungsgericht vereinigt deshalb die drei Verfahren WBE.2025.280, WBE.2025.289 und WBE.2025.322.