2. Da die Gegenseite keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben hat, ist die Beschwerde vollumfänglich gutzuheissen. 3. Insbesondere beantrage ich weiterhin: - die sofortige Gewährung der vollen gesetzlichen materiellen Hilfe rückwirkend seit dem 2. Februar 2022; - die Übernahme sämtlicher offener Rechnungen und Schulden im Rahmen der Sozialhilfe; - die Unterstützung beim Verfahren betreffend Wiedererteilung meines Führerausweises; - die Feststellung meiner akuten Notlage und die sofortige Auszahlung der entsprechenden Leistungen. -7-