6. Die Behörde sei anzuweisen, mir unverzüglich einen unentgeltlichen Rechtsanwalt gemäss Art. 29 Abs. 3 BV beizuordnen, nachdem mir dies seit 3,5 Jahren trotz mehrfacher Anträge in systematisch rechtswidriger Weise verweigert wurde. 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates. 2.2. Mit unaufgeforderter Eingabe vom 18. August 2025 forderte der Beschwerdeführer: