2. 2.1. Gegen die verfahrensleitende Verfügung der Beschwerdestelle SPG vom 11. August 2025 erhob A._____ am 13. August 2025 Verwaltungsgerichtsbeschwerde betreffend Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung mit folgenden Anträgen (WBE.2025.289): 1. Die Verfügung der Beschwerdestelle SPG vom 11. August 2025 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die aufschiebende Wirkung meiner Beschwerde gegen den Entscheid des Gemeinderates Q._____ vom 7. Juli 2025 sei sofort wiederherzustellen. 3. Die volle materielle Hilfe in Höhe von mindestens CHF 2'000 pro Monat sei unverzüglich wieder auszurichten.