1.4. Am 11. August 2025 stellte der Beschwerdeführer folgenden Antrag: Das Verwaltungsgericht wird ersucht, innert maximal 5 Tagen ab Eingang dieses Gesuchs eine Zwischenverfügung zu erlassen, wonach die zuständige Behörde umgehend die fälligen Leistungen für die Dauer des Beschwerdeverfahrens auszahlt. 1.5. Mit Verfügung vom 13. August 2025 wies der instruierende Verwaltungsrichter den Antrag des Beschwerdeführers auf superprovisorische Massnahmen im Verwaltungsgerichtsverfahren ab. 1.6. Mit unaufgeforderter Eingabe vom 18. August 2025 forderte der Beschwerdeführer: