3. Die sofortige Auszahlung einer Überbrückungshilfe/Nothilfe von mindestens CHF 1'000.– pro Monat bis zum Entscheid. 4. Eine unabhängige Gesamtevaluation meiner sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Situation durch eine neutrale Stelle – unter Einbezug sämtlicher Unterlassungen, Eingriffe und Schäden. 1.2. Mit Verfügung vom 30. Juli 2025 setzte der instruierende Verwaltungsrichter dem Beschwerdeführer Frist zur Verbesserung seiner Beschwerde unter Androhung des Nichteintretens. -4-