5. Sofortige Beendigung der stigmatisierenden Aussagen und internen Einschätzungen, die mich herabsetzen. 6. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Beschwerde. 2. Am 23. Juli 2025 beantragte A._____ bei der Beschwerdestelle SPG zur Sicherung seines Existenzminimums bis zum Entscheid die sofortige Auszahlung eines Vorschusses von mind. Fr. 1'000.00. -3- 3. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 24. Juli 2025 wies die Beschwerdestelle SPG den Antrag auf superprovisorische bzw. vorsorgliche Massnahmen ab.