B. 1. Gegen den Gemeinderatsentscheid führte A._____ beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am 11. Juli 2025 (Eingang per Post am 14. Juli 2025) Verwaltungsbeschwerde und stellte folgende Anträge: 1. Aufhebung des Entscheids vom 7. Juli 2025. 2. Rückwirkende Auszahlung der vollen materiellen Hilfe in Höhe von mindestens 2'000 CHF pro Monat – statt der entwürdigenden 500 CHF der letzten Jahre. 3. Unentgeltlicher Rechtsbeistand gemäss Art. 29 Abs. 3 BV. 4. Zuerkennung von Ergänzungsleistungen, da meine finanzielle und familiäre Lage dies zwingend erforderlich macht.