_ habe sich nur mit einem Satz geäussert und sei im Übrigen vollständig stumm geblieben. In der Nachbesprechung hätten die Experten ihrer Voreingenommenheit Ausdruck verliehen, indem sie den Beschwerdeführer gefragt hätten, was er jetzt mache. Auf seine Antwort, dass er als Förderlehrer (Heilpädagoge) tätig sei, hätten sie ihn mit der Äusserung, vielleicht könne er ja Schulhilfe geben, und einem damit einhergehenden Lacher herabgewürdigt.