Inwiefern die Darlegungen der Dozenten dieser Rüge entgegenstünden und sie entkräfteten, erschliesse sich nicht. Zu den vorgenannten äusseren Bedingungen gehöre unter anderem, dass den Kandidaten eine angemessene und gleich lang bemessene Zeit für die Lösung der Prüfungsaufgaben zu gewähren sei. Hier sollte die Dauer der mündlichen Prüfung ca. 20 Minuten - 18 -