Die von B._____ abgegebenen Kommentare zur Prüfungsleistung trügen diesen Grundsätzen nur ungenügend Rechnung. Der Beschwerdeführer habe die Verschönerung der Schulbibliothek als Möglichkeit herangezogen, um einerseits die gemachten Erfahrungen mit Farben in die Realität umzusetzen und andererseits, um für die Abgangsklasse zum Ende ihrer Schulzeit etwas Bleibendes im Schulgebäude zu schaffen. Der Bezug zur Lebenswelt der Kinder bestehe schon in dieser Intention. Zutreffend sei, dass der Beschwerdeführer den Schülerinnen und Schülern Vorlagen aus- - 15 -