In den Kolloquien von C._____ sei der Beschwerdeführer explizit darauf hingewiesen worden, dass Diskussionsbasis nicht die Darstellung von Unterricht und Gestaltungsaufgaben bilde, sondern fachdidaktische Inhalte, Konzepte, Modelle und sein diesbezügliches Verständnis und Denken. Die ungenügende Bewertung der Prüfungsleistung rühre vor allem daher, dass der Beschwerdeführer sein pädagogisches Handeln nicht ausreichend fachdidaktisch habe abstützen und damit die Wirksamkeit seines Unterrichts nicht genügend habe nachweisen können. Dies habe sich darin gezeigt, dass eine fachdidaktische Reflexion seines Unterrichts als zentrales Element der IAL Fachdidaktik Bildnerisches Gestalten