Die Abweisung der Einsprache gegen die Bewertung der IAL Fachdidaktik bildnerisches Gestalten (durch den Direktor der Pädagogischen Hochschule) mit Entscheid vom 15. Mai 2024 (Beschwerdebeilage 5; Beschwerdeantwortbeilage 6) wurde damit begründet, dass der Beschwerdeführer das Prüfungsziel verfehlt habe. Es sei nicht darum gegangen, die Planung und Durchführung des Unterrichts zu bewerten, sondern die fachdidaktischen Kompetenzen in Bezug auf die Planung und den Unterricht zu überprüfen. Der Beschwerdeführer sei dabei nicht in der Lage gewesen, sein beachtliches Fachvokabular mit fachdidaktischen Handlungen und seinem Denken zu verknüpfen. In den Kolloquien von C.___