Dass Kinder einer dritten Primarklasse mit einer solchen Aufgabe in ihrem gestalterischen Ausdrucksbedürfnis so eingeschränkt wie unterfordert seien, scheine der Beschwerdeführer auch im nachfolgenden Auswertungsgespräch nicht nachvollziehen zu können. Ein Lebensweltbezug werde durch den Einsatz von Vorlagen von vornherein verunmöglicht.