Das damit eingebrachte spielerische und musikalische Element im Umgang mit Farbe werde jedoch in der anschliessenden Hauptaufgabe gewissermassen ad absurdum geführt: Den Schülerinnen und Schülern seien nur vorgefertigte und ausgedruckte Vorlagen vorgelegt worden, die sie ohne weitere gestalterischen oder handwerklichen Zielsetzungen ausmalen sollten. Dass Kinder einer dritten Primarklasse mit einer solchen Aufgabe in ihrem gestalterischen Ausdrucksbedürfnis so eingeschränkt wie unterfordert seien, scheine der Beschwerdeführer auch im nachfolgenden Auswertungsgespräch nicht nachvollziehen zu können.