Am 22. März 2024 hielt B._____ im Hinblick auf den Rekurs (richtig: Einsprache) des Beschwerdeführers ergänzend fest, bezüglich des fachdidaktischen Wissens könne der Beschwerdeführer auf einige Konzepte und Theorien zurückgreifen. Die bei der Unterrichtskonzeption zu beachtenden Qualitätsmerkmale (Phasenmodell, Sachanalyse und Bedingungsanalyse) habe er richtig benannt. Zentrale kunstpädagogische Modelle wie Inhalt/ Handwerk/Gestaltung, Ich/Wir/Welt oder Wahrnehmen/Vorstellen, Darstellen/Mitteilen seien jedoch nicht erwähnt worden.