Zwar sei beim Beschwerdeführer seitens der methodischen und unterrichtsplanerischen Seite einiges an Wissen vorhanden, jedoch scheine dieses nicht auf ein Unterrichtssetting übertragen werden zu können, so dass ein lustvoller, interessanter und inspirierender BG-Unterricht resultieren würde. Hier scheine sich eine Art Lücke aufzutun, die der Beschwerdeführer auch im Aus- - 10 - wertungsgespräch nicht wirklich habe überbrücken bzw. reflektieren können: Das Eindenken in ein kindliches Gegenüber und wie ein fachpraktisches Wissen aufzubereiten wäre, damit es für dieses fruchtbar gemacht werden könne.