Es werde weder eine gestalterische noch inhaltliche Auseinandersetzung sichtbar, ein Bezug zur Lebenswelt der Kinder fehle völlig. Der so wichtige Spielraum, in welchem die Kinder mit ihren eigenen Geschichten, Ideen, Wünschen, Ängsten etc. gestalterisch tätig werden könnten, werde zugunsten einer technischen oder kunstgeschichtlichen Wissensvermittlung ausgelassen. Zwar sei beim Beschwerdeführer seitens der methodischen und unterrichtsplanerischen Seite einiges an Wissen vorhanden, jedoch scheine dieses nicht auf ein Unterrichtssetting übertragen werden zu können, so dass ein lustvoller, interessanter und inspirierender BG-Unterricht resultieren würde.