4.3. Anfechtungsgegenstand bildet in der vorliegenden Konstellation der Leistungsausweis Herbstsemester 2023/24 (Beschwerdebeilage 3; Beschwerdeantwortbeilage 2) bezüglich der Note für das Modul IAL Fachdidaktik Bildnerisches Gestalten. Der Beschwerdeführer hat erstmalig in der Beschwerde bei der Beschwerdekommission FHNW (Beschwerdebeilage 6; Beschwerdeantwortbeilage 7) – sinngemäss – im Eventualpunkt Antrag auf (vollständige) Aufhebung dieses Leistungsausweises und Wiederholung der Prüfung gestellt. In seiner Einsprache vom 15. Februar 2024 (Beschwerdebeilage 4;