4. 4.1. Aus Sicht der FHNW liegt die mit Antrag 2 anbegehrte Wiederholung der Prüfung für das Modul IAL Fachdidaktik Bildnerisches Gestalten ausserhalb des Streitgegenstands des vorliegenden Verfahrens (Eventualbegehren), weshalb auf Antrag 2 nicht einzutreten sei.