Der Beschwerdeführer ficht die ungenügende Bewertung des Moduls IAL Fachdidaktik Bildnerisches Gestalten an, das er während des Herbstsemesters 2023/24 absolvierte. Diese ist Bestandteil eines Leistungsausweises, der im Rahmen seines Diplomstudiengangs ausgestellt wurde. Der Beschwerdeführer hat dieses Modul bereits einmal wiederholt; ein weiterer Wiederholungsversuch steht ihm nach dem oben Gesagten nicht offen. Ohne genügende Bewertung des erwähnten Moduls kann er den von ihm gewählten Studiengang nicht fortsetzen und erfolgreich abschliessen. Infolgedessen ist sein schutzwürdiges Interesse an der Beschwerdeführung ausgewiesen. -6-