Bildnerisches Gestalten gehört zu den Wahlpflichtmodulen (wählbar im Rahmen des individuellen Studienschwerpunkts). Die Bewertung erfolgt anhand einer 6er-Skala (§ 7 Abs. 6 lit. c StuPO PH FHNW). Damit ein entsprechendes Modul bestanden ist, muss es mindestens mit der gerundeten Note 4 bewertet werden (§ 7 Abs. 4 StuPO PH FHNW). Ein nicht bestandenes Modul kann einmal wiederholt werden (§ 7 Abs. 12 StuPO PH FHNW). Die erbrachten Leistungen werden pro Semester mittels eines Leistungsausweises ausgewiesen.