2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 600.–. C. 1. Den Entscheid der Beschwerdekommission FHNW liess A._____ mit Beschwerde vom 20. Januar 2025 ans Verwaltungsgericht weiterziehen und die Anträge stellen: 1. Die Beschwerdegegnerin sei unter Aufhebung des Leistungsausweises vom 02.02.2024, des Einspracheentscheids vom 15.05.2024 sowie des Beschwerdeentscheids vom 25.10.2024 zu verpflichten, die Prüfungsleistung des Beschwerdeführers im Modul "IA Fachdidaktik Bildnerisches Gestalten" vom 11.01.2024 fehlerfrei neu zu bewerten und anschliessend neu zu bescheiden.