Die blosse Behauptung, eine Anzeige würde die Situation verschärfen, ersetzt die Ausschöpfung solcher Möglichkeiten nicht. Vielmehr hätte erst die Erstattung einer Anzeige ermöglicht, die Schutzbereitschaft der Behörden konkret zu überprüfen und gegebenenfalls in Zweifel zu ziehen. Dass die Beschwerdeführerin dies weiterhin unterlässt, ist zu ihren Lasten zu werten.