1. Es seien die Ziff. 1, 2 und 4 des Einspracheentscheides des Amtes für Migration und Integration (MIKA, Rechtsdienst) vom 26. Juni 2025 aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei die Aufenthaltsbewilligung zu belassen, eventualiter sei ihr eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, subeventuell sei beim SEM die vorläufige Aufnahme der Einsprecherin zu beantragen.