Mit Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 2. Mai 2025 wurde die Ehe der Beschwerdeführerin geschieden (MI-act. 260 ff.). Am 5. Mai 2025 reichte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin der Vorinstanz diverse Sprachnachrichten zwischen dem Schwager, der Beschwerdeführerin und deren Bruder ein, die die Todesdrohungen dokumentieren sollten (MI-act. 227 ff.).