Am 4. Dezember 2024 informierte der damalige Ehemann der Beschwerdeführerin das MIKA per E-Mail darüber, dass die Eheleute getrennt seien und ein eheliches Zusammenleben in der Schweiz nie stattgefunden habe. Ursprünglich sei geplant gewesen, in der Schweiz islamisch zu heiraten, wozu es jedoch nicht gekommen sei (MI-act. 164 f.).