A. Die aus Algerien stammende Beschwerdeführerin heiratete am 21. Dezember 2023 in der Türkei einen hier niederlassungsberechtigten türkischen Staatsbürger (geb. tt.mm.jjjj). Am 29. Januar 2024 stellte der damalige Ehemann ein Gesuch um Familiennachzug für die Beschwerdeführerin. Nachdem das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) diverse Abklärungen vorgenommen hatte, bewilligte es am 9. September 2024 den Nachzug der Beschwerdeführerin und stellte gleichentags eine Ermächtigung zur Visumserteilung (Einreiseerlaubnis) aus (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 2, 47 ff., 144 ff., 152 ff.).