Hinzu kommt, dass auch in der Position 1 der Offerte D._____ ("Vorarbeiten Garagenvordach rückbauen, Baustelle installieren, Bodenschutzmatten verlegen, Deckenschalung unter Vordach einbauen, Geländer demontieren, Absperren" für Fr. 4'626.00) Arbeiten enthalten sind, welche in der Offerte H._____ ebenfalls fehlen. Auch diesbezüglich legen die Beschwerdeführer nicht dar, dass sie überflüssig wären. Insgesamt ergibt sich, dass auf die Offerte H._____ nicht abgestellt werden kann bzw. ein Vergleich zwischen den beiden Offerten nicht statthaft ist.