Zudem sei die Ersatzmassnahme nicht zumutbar. Die Kosten für den Rückbau des Garagenvordachs dürften sich maximal auf ein paar tausend Franken belaufen. Dies stimme mit den Ausführungen des Gemeinderats im Protokollauszug vom 29. Januar 2024 überein. Auch dränge sich der Schluss auf, dass dem Betrag von Fr. 31'000.00 ein pönaler Charakter innewohne. Dies lasse sich auch der Offerte D._____ entnehmen, welche Positionen enthalte, die in ihrer Höhe nicht gerechtfertigt seien.