1. Der Beschluss des Gemeinderates Q._____ vom 23.06.2025 (Protokollauszug Nr. GR 235) sei aufzuheben. 2. Es sei auf eine Vollstreckung beziehungsweise Ersatzvorname vollumfänglich zu verzichten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zu Lasten des Beschwerdegegners. 2. Am 25. August 2025 beantragte der Gemeinderat Q._____ in seiner Beschwerdeantwort die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3. Die Parteien hielten im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 17. Oktober 2025; Duplik vom 4. November 2025) an ihren Anträgen fest.