3. Mit der Ausführung der Ersatzvornahme wird die Firma D._____ AG, R._____, beauftragt. Die Ausführung erfolgt zwischen dem 30. Juni 2025 und 18. Juli 2025 (Terminverschiebungen aufgrund der Sommerferien bleiben vorbehalten). 4. Die Gebühr für die vorliegende Vollstreckungsverfügung stützt sich auf § 10 des Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Q._____. Der Aufwand beträgt 2.5 Stunden plus Auslagen. Es wird eine Gebühr von CHF 300.00 in Rechnung gestellt. B. 1. Mit Eingabe vom 7. Juli 2025 erhoben A._____, B._____ und C._____ Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: