Die Auflage lautet: Das Garagenvordach ist, soweit es den Grenzunterabstand zur LIG Nr. bbb verletzt zurückzubauen. Der Abschluss der Rückbauarbeiten ist umgehend der Abteilung Bau und Planung zur Abnahme zu melden. -3- 2. Die Bauherrschaft hat die Kosten der Ersatzvornahme von schätzungsweise CHF 31'000.00 innert spätestens 5 Tagen mit beiliegendem Einzahlungsschein an die Finanzverwaltung zu überweisen.