6.3. Zum Verschulden lässt die Beschwerdeführerin festhalten, dass sie zusätzlich zum vollständigen Anhalten zweimal nach links geschaut habe, wobei sie zwei andere Verkehrsteilnehmer gesehen und dem PKW ordnungsgemäss den Vortritt gewährt habe, während der Bus noch in weiter Ferne gewesen sei. Mit Ausnahme der übersehenen Kollisionsgegnerin habe sie somit den Überblick über die Verkehrslage gehabt. Die E-Bike-Lenkerin müsse sich im toten Winkel der linken A-Säule befunden haben, weshalb sie von der Beschwerdeführerin nicht habe wahrgenommen werden können.