Es ist denn auch tatsächlich zu einem Unfall gekommen, bei dem sich die Leichtmotorfahrradlenkerin (leichte) Verletzungen zugezogen hat, unabhängig davon, ob im späteren Verlauf zusätzlich ein "Schleudertrauma" diagnostiziert wurde. Die Vortrittsmissachtung der Beschwerdeführerin hatte demnach zweifellos eine konkrete Gefährdung der körperlichen Integrität der Unfallbeteiligten zur Folge. Bei dieser Sachlage kann die von der Be- - 12 -