das von links kommende, korrekt auf der T-Strasse fahrende vortrittsberechtigte Leichtmotorfahrrad (E-Bike), so dass es zur Kollision zwischen den Fahrzeugen kam. Das Fahrzeug der Beschwerdeführerin wurde leicht beschädigt (Kratzspuren an Stossstange vorne links); das E-Bike der Kollisionsgegnerin wies ebenfalls Beschädigungen (Bremshebel rechts beschädigt, Lenker verbogen, Hinterrad stark deformiert, Lackschäden am ganzen Bike) auf. Die Kollisionsgegnerin erlitt zudem Prellungen und mehrere Schürfwunden. In den nachfolgenden Tagen bildete sich ein grosses Hämatom am linken Oberschenkel.