Am 22. August 2024, um ca. 8:00 Uhr, fuhr die Beschwerdeführerin mit ihrem Personenwagen in Q._____ auf der S-Strasse in Richtung Verzweigung T-Strasse. Bei der Kreuzung hielt sie ihr Fahrzeug an der Wartelinie kurz an und bog anschliessend in Missachtung des Vortrittssignals nach rechts in die T-Strasse ein. Dabei übersah sie aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit pflichtwidrig unvorsichtig das von links kommende, korrekt auf der T-Strasse fahrende vortrittsberechtigte Leichtmotorfahrrad (E-Bike), so dass es zur Kollision zwischen den Fahrzeugen kam.