Aufgrund der Eingabe des Strassenverkehrsamts vom 8. September 2025 ist damit zu rechnen, dass dem Beschwerdeführer der Führerausweis wieder erteilt werden wird, wobei derzeit noch offen ist, ob dies nur unter einschränkenden Auflagen (kontrollierte Drogenabstinenz während 12 Monaten) geschehen wird. Allerdings kann der Beschwerdeführer vor Verwaltungsgericht dennoch nicht als vollständig obsiegend betrachtet werden, weil auf den Antrag 1 seiner Beschwerde nicht eingetreten wird. Er ist insgesamt als zu drei Vierteln obsiegend zu betrachten.