Bei Rückweisung der Sache zu neuem Entscheid mit offenem Verfahrensausgang geht das Verwaltungsgericht praxisgemäss von einem vollständigen Obsiegen des Beschwerdeführers aus (vgl. statt vieler Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2022.186 vom 15. März 2023). Aufgrund der Eingabe des Strassenverkehrsamts vom 8. September 2025 ist damit zu rechnen, dass dem Beschwerdeführer der Führerausweis wieder erteilt werden wird, wobei derzeit noch offen ist, ob dies nur unter einschränkenden Auflagen (kontrollierte Drogenabstinenz während 12 Monaten) geschehen wird.