3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. C. 1. Diesen Entscheid liess A._____ mit Beschwerde vom 1. Juli 2025 beim Verwaltungsgericht anfechten, mit den Anträgen: 1. Es sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen und dem Beschwerdeführer der Führerausweis auszuhändigen. 2. Der Entscheid des DVI vom 21.05.2025 sei aufzuheben und an die Vorinstanz zur Behandlung zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.