1. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung wieder zu erteilen und dem Beschwerdeführer der Führerausweis wieder auszuhändigen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 4. Am 21. Mai 2025 fällte das DVI folgenden Entscheid, den es vorab im Dispositiv und auf Antrag von A._____ in begründeter Fassung eröffnete: -3- 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Der Beschwerdeführer hat die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 400.– (vorbehältlich der Zustellung eines vollständig begründeten Entscheids) zu bezahlen.