A. Mit Verfügung vom 11. April 2025 entzog das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) A._____ den Führerausweis ab sofort und auf unbestimmte Zeit vorsorglich bis zur Abklärung von Ausschlussgründen und ordnete eine verkehrsmedizinische Begutachtung hinsichtlich einer allfälligen Suchterkrankung an. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. B. 1. Dagegen liess A._____ am 29. April 2025 Beschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) erheben und die folgenden Anträge stellen: