2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'400.00, sind von der Beschwerdeführerin zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. - 12 - Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) das Departement Finanzen und Ressourcen, Landwirtschaft Aargau das Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern Mitteilung an: den Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung Bundesverwaltungsgericht