2023 zu dessen Bewirtschaftung berechtigt gewesen. Da sich der vormalige Eigentümer geweigert habe, den Hof zu verlassen, sei die Beschwerdeführerin gezwungen gewesen, dessen Ausweisung zu verlangen, was ihr letztinstanzlich mit Urteil des Bundesgerichts 5A_167/2025 vom 28. Mai 2025 bewilligt worden sei. Zu diesem Zeitpunkt hätten aber die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann die Sachherrschaft über den I._____ bereits vollständig übernommen. Schon im Zeitpunkt der Versteigerung sei der vormalige Eigentümer nicht mehr in der Lage gewesen, den Hof zu bewirtschaften. Er habe einzig noch das Wohnhaus sowie einige untergeordnete Hofgebäude bzw. das Stallgebäude illegal besetzt.