Zum Abschluss eines kurzfristigen Pachtvertrags habe die Abteilung Landwirtschaft die Beteiligten nicht bewegen können. Gemäss Schreiben des Betreibungsamts Q._____ vom 8. Februar 2024 sei die Bewirtschaftung des I._____ nach Stellung des Verwertungsbegehrens durch die betreibende Grundpfandgläubigerin dem Schuldner (C._____) überlassen worden. Daran habe sich auch nach der am 21. April 2023 erfolgten Versteigerung des Hofs nichts geändert. Eine Übertragung der Bewirtschaftung auf das Ehepaar AB._____ sei vom Betreibungsamt nicht bestätigt worden.