Gemäss den von der Beschwerdeführerin eingereichten Aufzeichnungen im Jahr 2023 (Wiesen-, Fruchtfolge- und Feldkalender) seien einzig ein paar wenige Ökoflächen ("Innere S._____", "U._____", "W._____", "Äussere S._____") ab Mitte Jahr bewirtschaftet (geschnitten) sowie allenfalls die Ernte einer Weizenparzelle ("W._____") eingefahren worden. Die Ernte auf dieser Parzelle sei der einzige Arbeitseinsatz der Beschwerdeführerin im Ackerbau im Jahr 2023 gewesen. Über die Bewirtschaftung der -6-